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Der Bauernverband könne sich kaum aus der Verantwortung stehlen, sagt Historiker Thomas Huonker. Bild: Das ehemalige Kinderheim Mümliswil, die erste Gedenkstätte für Heim- und Verdingkinder.
Keystone
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Konsternation bei ehemaligen Verdingkindern

Eine Entschuldigung: Ja. Finanzielle Wiedergutmachung: Nein. So ist die Position des Schweizerischen Bauernverbands, wenn um Wiedergutmachung für ehemalige Verdingkinder geht. Die Bauern hätten die Politik der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen nicht beschlossen. Rechtlich stünden Bund, Kantone und andere Organisationen in der Pflicht.

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