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Freiheits- und Geldstrafen im Hooligan-Prozess
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Freiheits- und Geldstrafen im Hooligan-Prozess

Im Basler Hooligan-Prozess wegen der Krawalle vom 13. Mai 2006 sind alle 26 Angeklagten schuldig gesprochen worden. Drei von ihnen wurden zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Die anderen Angeklagten erhielten Geldstrafen. Mehr als 100 Verletzte Bei den schweren Ausschreitungen nach dem Meisterschaftsspiel FC Basel- FC Zürich waren mehr als 100 Menschen verletzt worden. Es entstand Sachschaden von mehreren hunderttausend Franken. Die höchsten Freiheitsstrafen - neun und zwölf Monate bedingt - erhielten zwei Angeklagte, die nach Auffassung des Gerichts Festbänke und Tischer von einer Terrasse auf die Strasse geworfen hatten. Es sei nur dem Zufall zu verdanken gewesen, dass niemand dabei erschlagen worden sei, sagte der Gerichtspräsident. Alkohol und Alter entlasten die AngeklagtenEntlastend berücksichtigte das Gericht den erheblichen Alkoholkonsum und das jugendliche Alter vieler Angeklagter. Einzelne von ihnen waren durch weitere Delikte oder Vorstrafen belastet.

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