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«Hello»-Pleite: Was Betroffene tun können

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«Hello»-Pleite: Was Betroffene tun können

Laufzeit 2 Minuten 4 Sekunden. , Oliver Fueter/pik/sda

Der Flugbetrieb der Charterfluggesellschaft «Hello» ist am späten Sonntagabend eingestellt worden. Tausende von Touristen sind betroffen. Die Reiseveranstalter suchen nach Ersatz. Was Sie tun können, wenn Sie noch ein «Hello»-Ticket haben.

Eine Umfrage bei drei grossen Reisekonzernen in der Schweiz hat ergeben, dass nun einige Tausend Reisende umgebucht werden müssen.

Bei «Hotelplan Suisse» sind innerhalb der nächsten zehn Tage rund 2500 Reisende von der Einstellung des Flugbetriebs betroffen. Für diese wird mit Hochdruck nach Ersatzlösungen gesucht. Die nächsten «Hello»-Flüge von «Hotelplan Suisse» waren auf den Mittwoch angesetzt gewesen. Bis zum Ende der Sommersaison am 31. Oktober seien acht Flugrotationen (Hin- und Rückflüge) zu verschiedenen Destinationen in Ägypten, auf die Kanarischen Inseln und nach Zypern betroffen.

Vom Reiseunternehmen «Kuoni» sind am Montag in Basel und Zürich rund 60 Kunden gestrandet, wie ein Mediensprecher auf Anfrage erklärte. Wie viele Kuoni-Kunden insgesamt vom Grounding betroffen sind, ist derzeit noch nicht klar.

Mit einer Ersatzmaschine statt in einem «Hello»-Jet sind Kunden des Reisekonzerns «TUI Suisse» in die Ferien nach Antalya geflogen. Für die nächsten Tage werde nach Lösungen gesucht. Lediglich 100 Gäste von «TUI Suisse» und fünf Destinationen seien bis Saisonende von der Stilllegung betroffen, erklärte TUI-Suisse-Sprecher Roland Schmid.

Wer die Tickets erstattet
Wer ein Gesamtpaket gebucht hat, also Flug inklusive Hotel oder Mietauto, ist auf der sicheren Seite. Bei einem Airline-Grounding muss das Reisebüro für Ersatz sorgen und neue nötigenfalls auch teurere Tickets besorgen. Aber: Ein Reisender muss unter Umständen flexibel sein, was die Flugzeit betrifft. Nur wenn die ganze Reise durch die Umstände qualitativ deutlich schlechter wird, kann er absagen und das Geld zurückverlangen.

Nicht jede Annulations-Versicherung schützt
Gut bedient sind auch Reisende, welche eine Annulations-Versicherung abgeschlossen haben. Doch auch nicht immer: Sie zahlt jedoch nur, falls eine «Airline-Insolvenz-Versicherung» enthalten ist. Unter Umständen muss ein gestrandeter Reisender den Preis für das Ticket vorschiessen und kann das Geld erst zu Hause wieder zurückverlangen.

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