Bundesgerichtsurteil macht Asbest-Opfern Mut
Asbest wurde bis in die 1990er Jahre als Baumaterial für Fassaden und Bodenbeläge oder als Isolationsmaterial verwendet. Mittlerweile ist das krebserregende Material verboten. Asbest-Opfer allerdings kämpfen immer noch um Entschädigung und Genugtuung. Nun bestätigt das Bundesgericht in einem Fall den Anspruch auf Opferhilfe.
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