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Immaterielle Kulturgüter sollen geschützt werden
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Immaterielle Kulturgüter sollen geschützt werden

Die Berner Altstadt oder die Albulabahn haben das Weltkulturerbe-Label der Unesco bereits. Nun soll auch das so genannte immaterielle Kulturerbe der Schweiz solche Labels erhalten können, also etwa die Fasnacht, das Jodeln oder das Sechseläuten. Zurzeit erstellt der Bund zusammen mit den Kantonen ein Inventar mit regionalen Eigenheiten und lebendigen Traditionen - sei es in der Musik, den Dialekten, im Brauchtum oder gar mündlich überlieferten Handwerkstechniken.

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