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«Primacall hat uns getäuscht»

Bei der «Espresso»-Redaktion häufen sich Beschwerden über die Telekomfirma «Primacall». Einem 70-Jährigen hat die Firma telefonisch gleich drei parallel laufende Handyabos verkauft, obwohl er kein einziges braucht. Ein Gleichaltriger beklagt sich, man habe ihn um die Unterschrift für eine «Umfrage» gebeten, in Wirklichkeit sei es aber ein «Primacall»-Vertrag gewesen.«Es geht um eine Umfrage im Auftrag der Cablecom»: Nach dieser Erklärung liess Werner Trachsel den Vertreter ins Haus und beantwortete Fragen. Schliesslich wurde er um eine Unterschrift gebeten - als Bestätigung dafür, dass die Umfrage stattgefunden habe. Werner Trachsel unterschrieb. Allerdings war es keine Bestätigung, sondern ein Vertrag für ein Telefon- und Internetabo mit einer Laufzeit von 2 Jahren.In einem anderen Fall wurde ein 70-Jähriger laut seiner Tochter gleich drei Mal Opfer der «Primacall»-Verkaufsmethoden. Die Firma habe sich nicht damit begnügt, ihm per Telefon ein Handyabo zu verkaufen, das er gar nicht wollte oder brauchte: Mit weiteren Anrufen habe «Primacall» noch ein zweites und ein drittes, parallel laufendes Abo «angedreht». Die Tochter hat von «Primacall» Aufnahmen dieser Verkaufsgespräche erhalten. Die Aufnahmen seien zusammengeschnitten gewesen und hätten klargemacht, dass ihr Vater nicht realisierte, dass es um den Abschluss eines Abos ging.«Absichtliche Täuschung»Hubert Stöckli, Rechtsexperte an der Universität Freiburg, geht in beiden Fällen davon aus, dass es sich um absichtliche Täuschung handelt. Im Fall der drei Handyabos habe «Primacall» ja wohl genau gesehen, dass auf den Namen des 70-Jährigen bereits «Primacall»-Abos laufen.Bei so genannten Haustürgeschäften hat man ein Recht, innerhalb von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Wurde man getäuscht, kann man den Vertrag anfechten (Musterbrief zu finden unten bei Downloads). Beides muss mit einem eingeschriebenen Brief geschehen. Im Weiteren empfiehlt Hubert Stöckli, Rechnungen nicht zu bezahlen und sich gegen eine allfällige Betreibung zu wehren. Dies kann man innert 10 Tagen ab Betreibung beim Betreibungsamt tun - mit einem sogenannten Rechtsvorschlag.Sich gegen Betreibung wehrenDer Rechtsvorschlag unterbricht die Betreibung. Sie kann erst dann weitergeführt werden, wenn der Rechtsvorschlag beseitigt ist, und dazu braucht es normalerweise ein Gerichtsverfahren. Der Rechtsvorschlag muss nicht begründet werden, die Formulierung «Rechtsvorschlag erhoben» mit Datum und Unterschrift genügt.Neben den beiden geschilderten Fällen liegen dem Konsummagazin «Espresso» noch weitere Vorwürfe gegen «Primacall» vor. In einem Fall soll sich jemand gegenüber einer blinden Frau als «Swisscom»-Mitarbeiter ausgegeben, ihr aber einen «Primacall»-Vertrag vorgelegt haben. In einem anderen Fall behauptete ein Mann, er müsse wegen einer Telefonstörung die Festnetzanschlüsse im Haus kontrollieren. Er arbeite für «Primacall». «Da war ich vorgewarnt und habe ihn nicht hereingelassen», sagt die «Espresso»-Informantin.«Espresso» lud «Primacall» ein, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Telekomfirma hat jedoch nicht auf die Anfrage reagiert.

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