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Schutz vor Sexualstraftaten: Das Bistum St. Gallen ist bei Anstellungen einen Schritt voraus.
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Das Bistum St. Gallen ist bei Anstellungen einen Schritt voraus

Schutz vor Sexualstraftaten: An ihrer nächsten Sitzung müssen die Schweizer Bischöfe über einen Antrag entscheiden, dessen Inhalt in St. Gallen schon gängige Praxis ist. Bei Anstellungen im Bistum St. Gallen werden schon seit zwei Jahren Strafregister- und Sonderprivatauszüge verlangt.

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