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SRG-Gebühren müssen zurückgezahlt werden

Auf die Empfangsgebühr der Billag darf keine Mehrwertsteuer erhoben werden – das entschied das Bundesgericht vor drei Jahren. Der Bund hatte diese Mehrwertsteuer fälschlicherweise abgerechnet. Das Bundesgericht hat nun in einem weiteren Urteil entschieden, dass dieses Geld zurückerstattet werden muss.

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