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Steinschleuder & Spielzeugpistole: Was gilt als Waffe?

Wer in der Schweiz mit einer unerlaubten Kampfsportwaffe oder einer täuschend echten Spielzeugpistole unterwegs ist, muss mit Ärger rechnen. Je nach Umständen kann sogar ein Hammer oder eine Axt gegen das Waffengesetz verstossen. Im schlimmsten Fall drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe und ein Eintrag im Strafregister.

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