Mit Cassis-de-Dijon-Prinzip gegen hohe Preise
Der Bundesrat hat entschieden, das Cassis-de-Dijon-Prinzip einzuführen. Produkte, die in der EU zugelassen sind, können nun grundsätzlich auch ohne weitere Kontrollen in der Schweiz verkauft werden. Das betrifft vor allem Kleider, Lebensmittel, Möbel und Kosmetika. Mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip sollen die Preise in der Schweiz sinken. Wenn Produkte, die ein EU-Land zulässt, auch in der Schweiz frei vermarktet werden dürfen, rechnen Ökonomen mit jährlichen Einsparungen von zwei Milliarden Franken.
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