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Weil die Eltern nichts sagen wollten, wurden über einen Zeitraum von anderthalb Jahren sechs verdeckte Ermittler auf das verdächtige Paar angesetzt. Symbolbild.
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Verwanzen und verdecktes Ermitteln unter Umständen erlaubt

Das Verwanzen einer privaten Wohnung und verdeckte Ermittler sind unter Umständen erlaubt. So urteilt das Bundesgericht und weist ein Obergericht in die Schranken.

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Angefangen hat es mit dem Tod eines Säuglings im Kanton Solothurn vor sieben Jahren. Bis heute sind die Umstände ungeklärt. Die Ermittlungen der Behörden waren und sind schwer, weil die Eltern - sie sind die Hauptverdächtigen - die Aussage verweigern. Das ist ihr Recht. Die Staatsanwaltschaft setzte deshalb verdeckte Ermittler ein - und liess die Wohnung abhören. Unerlaubterweise, fand das Solothurner Obergericht im letzten Jahr. Die Bundesrichter in Lausanne sehen dies allerdings anders.

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Der Giftgasangriff in Syrien hat US-Präsident Donald Trump unter Druck gesetzt. Die USA haben nun reagiert und eine Luftwaffenbasis in Syrien bombardiert. Syriens Präsident Assad sei für den Einsatz des Nervengases verantwortlich. Dies sei eine Antowort darauf, liess der US-Präsident verlauten. Der Vergeltungsschlag der Amerikaner wird weltweit grösstenteils begrüsst - ganz anders sehen das natürlich die Russen.

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