Zum Inhalt springen

Header

Audio
Balkon: Eine Sauna ist nicht erlaubt, Wäsche aufhängen schon
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 24 Sekunden.
Inhalt

Balkon: Eine Sauna ist nicht erlaubt, Wäsche aufhängen schon

Wer auf dem Balkon seiner Mietwohnung eine Satellitenschüssel oder einen Whirlpool montieren möchte, der muss unbedingt beim Vermieter die schriftliche Erlaubnis einholen. Für Balkonpflanzen braucht es keine Bewilligung.«Eine Sauna hat auf dem Balkon definitiv nichts zu suchen», sagt Thomas Oberle, Jurist beim Schweizer Hauseigentümerverband. Auch bei einem Whirlpool ist Oberle kritisch: «So ein Whirlpool ist mehrere 100 Kilo schwer und dann kommt noch das Wasser hinzu. Das kann zu schwer sein für einen Balkon», sagt Oberle. Zudem könnte das Wasser auslaufen und darunter liegende Wohnungen beschädigen. Regula Mühlebach, Geschäftsleiterin des Schweizerischen Mieterverbands Deutschschweiz vertritt einen anderen Standpunkt: «Bei einer Mietwohnung gehört der Balkon zur Wohnung. Der Mieter darf ihn nutzen wie ein Zimmer.» Bei Installationen wie Whirlpool oder Sauna sei die Erlaubnis des Vermieters wichtig. «Es ist auch im Interesse des Mieters. Nicht dass er die Installationen wieder abbauen muss.» Wäsche aufhängen und Pflanzen seien grundsätzlich auf dem Balkon erlaubt, sagt Mühlebach. Allerdings dürfen die Pflanzen weder dem Nachbarn die Sicht nehmen noch über den Balkon hängen.

Mehr von «Espresso»