Nun das zuständige Untersuchungsrichteramt das Verfahren eingestellt. Obwohl sich das Aargauer Bildungsdepartement beim Geschäftsführer entschuldigt hat, könnte die Sache noch ein Nachspiel haben: Diese überlegt sich nämlich, ob er wegen der falschen Anschuldigungen Klage einreichen soll.
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