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Ein Mann lädt Mobiliar in einen Zügelwagen.
Keystone
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Es darf nun doch gezügelt werden

Wegen der Corona-Krise stand der Zügeltermin dieses Wochenende auf der Kippe. Der Bundesrat sagt jetzt aber, dass Zügeln erlaubt sei, einfach mit Abstand. Und er gibt Mieterinnen und Mietern mehr Zeit, wenn sie mit dem Mietzins in Verzug sind.

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In der ausserordentlichen Lage im Wettlauf gegen die Corona-Ansteckungen will der Bundesrat nun den Kantonen doch mehr Spielraum für strengere Massnahmen ermöglichen.

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