Zum Inhalt springen

Header

Audio
Rechtsfrage Spezial: häufige Rechtsirrtümer
abspielen. Laufzeit 12 Minuten 19 Sekunden.
Inhalt

Rechtsfrage Spezial: häufige Rechtsirrtümer

Aus Anlass der Rechtsfrage Nr. 175 korrigiert DRS Rechtsexpertin Doris Slongo häufige Rechtsirrtümer aus der Konsumwelt. Einiger Beispiele: Es gib keine generelle Zahlungsfristen für Rechnungen von 10 oder gar 30 Tagen. Richtig ist: Falls nichts anderes steht, muss man sofort bezahlen. Ebenso besteht auch kein generelles Recht auf Umtausch von gekaufter und intakter Ware. Richtig ist: Tauscht ein Geschäft etwas um, ist das reine Kulanz. Und Verträge muss man einhalten, auch wenn die Gegenseite zum Beispiel die Liefer- oder Reparatur sehr lange hinauszögert. Richtig ist aber: Setzt man nachträglich eine Frist und wird diese nicht eingehalten, dann kann man aus dem Vertrag aussteigen.

Mehr von «Espresso»

Nach links scrollen Nach rechts scrollen