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Die Polizei soll auch bei kleinen Kriminaltaten Nutzerdaten von Netzbetreibern abfragen dürfen.
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Zugriff auf Handy-Daten auch bei leichteren Straftaten

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat heute ein Grundsatzurteil gefällt. Bereits bei minderschweren Verbrechen wie etwa Diebstahl darf die Polizei für die Aufklärung auf Handy-Daten zugreifen.

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