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Blechschaden am Auto.
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«Betriebsgefahr»: Zahlen trotz Schuldlosigkeit an Verkehrsunfall.

Ein Mofa prallt in ein Auto. Obwohl die Autolenkerin am Unfall völlig schuldlos ist, bezahlt die Haftpflicht-Versicherung des Mofalenkers nur einen Teil der Reparatur am kaputten Auto.

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Versicherungen können sich in solchen Fällen nämlich auf die sogenannte «Betriebsgefahr« berufen, einem Artikel im Strassenverkehrsgesetz . Dieser besagt, dass ein Motorfahrzeug-Halter auch dann für einen Schaden aufkommen muss, wenn er an einem Verkehrsunfall völlig schuldlos ist.

Die Klausel im Strassenverkehrsgesetz soll schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fahrräder oder Mofas vor stärkeren Fahrzeugen wie zum Beispiel Autos schützen. Die meisten Autofahrer sind sich dieser - unter Umständen sehr teuren - Einschränkung aber nicht bewusst.

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