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Stadt Bern richtet Testarbeitsplätze für Sozialhilfeempfänger ein. Wer nicht Arbeitswilligkeit beweist, soll keine Unterstützung erhalten.
In der Stadt Bern sind Demonstrationszüge weiterhin nicht grundsätzlich verboten. Das Berner Verwaltungsgericht macht einem politischen Streit ein Ende und kippt das Verbot von Demonstrationsmärschen aus dem Kundgebungsreglement.
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Stadt Bern richtet Testarbeitsplätze für Sozialhilfeempfänger ein. Wer nicht Arbeitswilligkeit beweist, soll keine Unterstützung erhalten.