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150 Jahre altes Aargauer Fischereigesetz vor Totalrevision
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150 Jahre altes Aargauer Fischereigesetz vor Totalrevision

Das älteste Gesetz des Kantons Aargau - das Fischereigesetz - steht vor einer Totalrevision. Das Gesetz ist von 1862 und damit fast 150 Jahre alt. Trotzdem will der Aargau - anders als der Kanton Solothurn - bei der Pachtfischerei bleiben. Verein fischen in ihrem Pachtgebiet.

Fischer erhalten nicht einfach ein Patent, um überall zu fischen.

Weitere Themen in der Sendung:

  • Baden hat 30 Millionen Franken mehr Steuern eingenommen - trotzdem gibt es wohl keine Steuersenkung
  • Eishockey, 1.Liga: Zuchwil-Regio gewinnt den ersten Playoff-Halbfinalmacht mit 4:2 gegen Wiki-Münsingen

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