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Die ursprüngliche Nachricht wurde auf Twitter verbreitet.
Keystone
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Hermann Lei in Tweet als «Hermann Dölf Lei» bezeichnet

Weil er eine Meldung auf dem Kurznachrichtendienst Twitter weiterverbreitet hat, ist ein Journalist wegen mutmasslicher Verleumdung beziehungsweise übler Nachrede vor dem Bezirksgericht Zürich gelandet. Dieses hat ihn nun freigesprochen. Die Weiterverbreitung eines Retweets sei nicht strafbar.

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