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Urteil im RAF-Monsterprozess
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Urteil im RAF-Monsterprozess

Die deutsche RAF-Terroristin Verena Becker muss vier Jahre ins Gefängnis. Wegen Beihilfe zu einem Mordanschlag, der 35 Jahre zurückliegt. Über ein Strafverfahren, das ein Stück jüngerer deutscher Geschichte hätte aufklären sollen.

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