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In vielen Branchen ist ein tadelloses Auftreten Pflicht.
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Hauptsache Lächeln

Nicht allen Menschen ist ein strahlendes Lächeln von Natur aus geschenkt. Was aber, wenn man beruflich auf ein freundliches Gesicht angewiesen ist? Der Gang zum Zahnarzt kann helfen - solange man das selber will. Was aber, wenn der Chef das verlangt?

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Laut einem Bericht von 20minuten.ch lassen sich immer mehr Menschen aus Karrieregründen ihre Zähne verschönern.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht sei die Sachlage «eigentlich klar», sagt der Arbeitsrechts-Spezialist Roger Rudolph im «Ratgeber»: Verlangen dürfe dies der Chef nicht. Doch ausdrücklich geregelt ist die Frage nicht. In der Pflicht stehen beide: Chef und Angestellte.

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