Laut einem Bericht von 20minuten.ch lassen sich immer mehr Menschen aus Karrieregründen ihre Zähne verschönern.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht sei die Sachlage «eigentlich klar», sagt der Arbeitsrechts-Spezialist Roger Rudolph im «Ratgeber»: Verlangen dürfe dies der Chef nicht. Doch ausdrücklich geregelt ist die Frage nicht. In der Pflicht stehen beide: Chef und Angestellte.