Alters- und Pflegeheime: Kaum Einsicht in eigene Patientendaten
Jeder Arzt muss ein Dossier über seine Patienten führen mit dem Wesentlichen über Krankheit und deren Behandlung. Dies gilt nicht bloss für Haus- und Spitalärzte, sondern auch für Ärzte welche in Alters- und Pflegeheimen tätig sind. Als Patient hat man jederzeit ein Recht auf Einsicht in sein Dossier. Nicht selten aber sperren Alters-und Pflegeheime mit der Herausgabe von Akten und persönlichen Daten. Auch Angehörige mit einer Vollmacht bekunden häufig Mühe, Einsicht in die ärztlichen Unterlagen zu erhalten. Dies zeigt das Beispiel einer Espresso-Hörerin.
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