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Krankenkassen erhalten Zugriff auf Spitaldaten
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Krankenkassen erhalten Zugriff auf Spitaldaten

Seit Jahren fordern die Krankenkassen mehr Daten über die Patientinnen und Patienten - unter anderem um zu prüfen, ob die Spitäler wirtschaftlich arbeiten. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht den Kassen den Rücken gestärkt. Nach Auffassung des Gerichts ist es nicht unverhältnismässig, wenn Spitäler systematisch Daten an Krankenkassen weiterleiten. Was bedeutet das?

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