Zum Inhalt springen

Header

Audio
Verfahren gegen zwei Aargauer Polizisten bleibt eingestellt
abspielen. Laufzeit 51 Sekunden.
Inhalt

Verfahren gegen zwei Aargauer Polizisten bleibt eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Aargau hat das Strafverfahren gegen zwei Kantonspolizisten zu Recht eingestellt. Das Obergericht wies eine Beschwerde eines Mannes ab, der 2008 in Buchs um sich geschossen hatte und darauf hin von Polizisten verletzt wurde. Die zwei Polizisten der Sondereinheit «Argus» hätten in Notwehr gehandelt und sich damit nicht strafbar gemacht, teilte die Beschwerdekammer des Obergerichtes am Mittwoch mit. Damit stützte sie die Staatsanwaltschaft, die das Strafverfahren wegen des Verdachts auf vorsätzliche Tötung eingestellt hatte.

Mehr von «Regionaljournal Aargau Solothurn»