Zahlvaterschaft wirkt auch noch nach 40 Jahren
Uneheliche Kinder waren jahrzehntelang Kinder zweiten Ranges. Bis 1977 gab es die so genannte Zahlvaterschaft. Mit dieser zahlte der leibliche Vater zwar Alimente, er war aber nicht mit dem Kind verwandt. Die Unehelichen hatten also auch keine Erbrechte. Vor 40 Jahren wurde das Konstrukt aus dem Gesetz entfernt.
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