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Zahnarzt füllt Löcher - und seine Kasse

In gut zwei Stunden machte ein Zahnarzt im Kanton Zürich bei einem 20-jährigen Mann 14 verschiedene Füllungen. Als der Vater die Rechnung erhielt, traf ihn fast der Schlag: Über 3000 Franken sollte er dafür bezahlen. Ein Gutachten des Kantonszahnarztes zeigte: Der Zahnarzt hatte den jungen Mann massiv überbehandelt und falsch abgerechnet. «10 von 14 Füllungen entsprechen nur der Qualitätsstufe mangelhaft», heisst es im Gutachten des Zürcher Kantonszahnarztes. Sie müssen in den nächsten 5 bis 10 Jahre ersetzt werden. Zudem übersah der Zahnarzt ein Loch in einem Zahnzwischenraum, das aufwändig zu flicken gewesen wäre. Die Abrechnung des Zahnarztes wies ausserdem «massivste Fehler auf». Der Kantonszahnarzt sah ein Honorar von knapp 1000 Franken als gerechtfertigt an.Der Vater forderte vom Zahnarzt die zuviel bezahlten 2000 Franken zurück. «Auf meine eingeschriebenen Briefe reagierte der Zahnarzt bis heute nicht.» Auf die Anfragen von «Espresso» reagierte der Zahnarzt zwar, beim abgemachten Interview-Termin war er jedoch nicht erreichbar.Da es in der Schweiz immer mehr Zahnarztpraxen gibt, ist beispielsweise im Kanton Zürich etwa jede dritte Zahnarzt-Praxis nicht ausgelastet. Immer wieder landen darum Fälle von Überbehandlung auf dem Pult der Zürcher Kantonszahnärztin Teresa Leisebach. Sie sagt, dass beim Patienten die Alarmglocken läuten müssen, wenn ein Zahnarzt gleich mehrere Zähne in Serie behandeln möchte. Auch bei Notfallbehandlungen sollte der Patient darauf bestehen, dass nur das akute Problem behoben und nicht gleich auch noch eine umfassende Sanierung geplant wird. Teresa Leisebach empfiehlt bei kostspieligen Behandlungen eine zweite Meinung einzuholen und beim Zahnarzt alternative, günstigere Möglichkeiten zu verlangen.Wenn eine Überbehandlung bereits stattgefunden hat, sollte der Patient zuerst das Gespräch mit dem Zahnarzt suchen. Danach könne man sich an die kantonszahnärztliche Schlichtungsstelle wenden. Wenn der Zahnarzt nicht in ein Schlichtungsverfahren einwilligt, dann bleibe nur der Gang vor Gericht, so Teresa Leisebach. Ist der Zahnarzt Mitglied der Schweizer Zahnärztegesellschaft (SSO), muss er an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen. Beat Wäckerle, Mitglied des Zentralvorstandes der SSO sagt, die Schlichtungsverfahren kämen in einem Drittel der Fälle zum Schluss, dass eine Rechnung zu hoch sei. In einem Drittel der Fälle sei die Rechnung gerechtfertigt und beim Rest könne keine Einigung erzielt werden.

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