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Teurer Erbschein - sture Gerichtsbehörden

Ernst Joss aus Dietikon staunte nicht schlecht: Nach dem Tod seiner Ehefrau musste er nicht weniger als 500 Franken für den erforderlichen Erbschein bezahlen - obwohl das Dokument äusserst kurz und knapp war. Der Staat wolle am Tod seiner Frau offensichtlich dazuverdienen, lautet Joss' Fazit. Doch die zuständigen Gerichtsbehörden bleiben pickelhart und geben auch Espresso gegenüber keine Auskunft über ihren Gebührenrahmen.

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