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Bundesgericht: Polizisten dürfen auch ohne Durchsuchungsbefehl kontrollieren
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Bundesgericht: Polizisten dürfen auch ohne Durchsuchungsbefehl kontrollieren

Als vor zwei Jahren die Aargauer Kantonspolizei in Beinwil im Freiamt eine Neonazi-Party kontrollieren wollte, wurde ihnen der Eintritt verweigert. Das Bundesgericht meint jetz aber: In dringenden Fällen dürfen Polizisten auch ohne Durchsuchungsbefehl kontrollieren.

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