Anspruch auf Selbstverteidigung auch bei Cyberangriff
Wenn ein Staat militärisch angegriffen wird, darf er sich gemäss Völkerrecht verteidigen. Bisher gilt das nicht für eine Cyberattacke – also für einen Angriff im Netz. Das wollen die G7, die grössten Industrienationen der Welt, nun ändern.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen