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Erotik-Dienste auf dem Handy: Haften die Eltern?
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Erotik-Dienste auf dem Handy: Haften die Eltern?

Der Sohn von «Espresso»-Hörerin Annemarie Hürlimann ist 25 Jahre alt und geistig behindert. Er hat mit seinem Handy einen kostenpflichtigen Erotik-Dienst abonniert. Die Rechnung kann er nicht bezahlen und Frau Hürlimann fragt sich, ob sie die Kosten übernehmen muss. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo muss sie dies tun. Frau Hürlimann hat das Handy für Ihren Sohn gekauft und dabei einen Vertrag gelöst. Üblicherweise steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass sie damit auch für sämtliche Kosten aufkommen muss. Dies gilt immer dann, wenn Eltern für ihre unmündigen Kinder Handyverträge abschliessen. Sobald Jugendliche in der Lehre das erste Geld verdienen, dürfen sie auch selber Handyverträge abschliessen. In diesem Fall müssten sie allfällige kostenpflichtige Zusatzdienste selber bezahlen. Eltern haften in diesem Fall nicht, auch dann nicht, wenn das Kind die Rechnung nicht bezahlen kann.

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