Nun hat die Regierungsstatthalterin entschieden: Das Rauchen in Restaurant-Wintergärten ist erlaubt, wenn entweder zwei Seiten offen sind, oder eine Seite und das Dach. Nur so könne die Luft genügend zirkulieren, so dass Rauch nicht über längere Zeit im Raum bleibe.
Vom Rauchen in Berns Restaurant-Wintergärten
Gilt das kantonale Rauchverbot auch in den Wintergärten von Restaurants? Berner Wirte äusserten im Sommer die Ansicht, Wintergärten seien Aussenräume und somit nicht vom Rauchverbot betroffen.
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