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Behinderte in Obwalden nicht feuerwehrpflichtig
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Behinderte in Obwalden nicht feuerwehrpflichtig

Der Obwaldner Kantonsrat hat das revidierte Feuerwehrgesetz verabschiedet. Gegen den Antrag der Regierung hat er Menschen mit einer Behinderung von der Feuerwehrpflicht befreit.

Weiter in der Sendung:

  • Freiwillige Waffenabgabe im Kanton Zug
  • Kultursponsoring in Zeiten der Bankenkrise
  • Hiroshi Sugimoto im Kunstmuseum Luzern

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