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Schweizer Grenzgänger müssen im Fürstentum Liechtenstein auch in Zukunft keine Quellensteuer bezahlen. Diese ist im neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz nicht verankert worden. Erleichterung bei St. Galler Gemeinden: Denn die Quellensteuer hätte grosse Steuerausfälle zur Folge gehabt.
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