Rechtsfrage: Darf mein Göttibueb im Lastwagen mitfahren?
Michael Boos ist Lastwagenfahrer. Sein Göttibueb möchte schon lange gerne einmal mitfahren. Kein Problem, sagt der Arbeitgeber. Bei einem Unfall würde die Privathaftpflichtversicherung den Schaden bezahlen. Doch Michael Boos findet nichts derartiges in seiner Police. Wie ist nun die Rechtslage?
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