Laut ZEWO-Geschäfstleiterin Martina Ziegerer kann ein Erblasser seiner Verfügung Auflagen und Bedingungen anfügen. Wird eine Zweckbindung gewünscht, sollte man mit der entsprechenden Organisation Kontakt aufnehmen. Allerdings sei es wichtig, diese Zweckbindung nicht zu eng zu formulieren, da sich die Verhältnisse ändern könnten, empfiehlt die Expertin.
Nachlassplanung mit Legaten
Ein Legat ist ein Vermächtnis für einen guten Zweck: Man berücksichtigt in seinem Testament eine gemeinnützige Institution. Es empfiehlt sich, sich über die nötigen Schritte gut zu informieren.
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