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Bei Wohnungsnot lassen sich überhöhte Mieten anfechten.
Keystone
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Bundesgericht fällt Grundsatzentscheid zu Mietwucher

Herrscht Wohnungsnot, können Mieter überhöhte Mietzinsen anfechten. Dieses wegweisende Urteil hat das Bundesgericht im Fall eines Zürcher Mietstreits gefällt.

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