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Alimenteninkasso Aargau wieder bei Frauenzentrale
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Alimenteninkasso Aargau wieder bei Frauenzentrale

Das Handelsgericht des Kantons Aargau entschied, dass der neu gegründete Verein Alimenteninkasso Aargau sämtliche Dossiers an die Frauenzentrale zurück geben muss und erteilt den Mitarbeiterinnen des Vereins quasi ein Berufsverbot für das Alimenteninkasso im Kanton Aargau. Bei den Mitarbeiterinnen handelt es sich um ehemalige Angestellte der Frauenzentrale, die mit ihrer Trägerschaft unzufrieden waren und darum einen neuen Verein gründeten.

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