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Bei heftigen Unwettern müssen Zivilschützer innert Stunden einsatzbereit sein. Dementsprechend kurzfristig lässt der Zivilschutz in solchen Fällen die Aufgebote raus. Dies passt Arbeitgebern oft nicht. Der Aargauer Zivilschutz erinnert sie nun an ihre Pflichten.
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