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SBB: Nur für bestimmte Verspätungen gibts eine Entschädigung
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SBB: Nur für bestimmte Verspätungen gibts eine Entschädigung

Gerade die als «Cisalpino» bekannten Züge auf der Nord-Süd-Achse sind regelmässig verspätet. Sehr zum Ärger der Passagiere. Auch wenn der geplante Anschlusszug schon weg ist, haben die Fahrgäste nur in bestimmten Fällen Anrecht auf eine Entschädigung, eine Taxifahrt nach Hause oder ein Hotelzimmer. Die Taxifahrt nach Hause oder die Übernachtung im Hotel übernimmt die SBB nur, wenn der letzte im Fahrplan vorgesehene Anschluss verpasst wurde. Sie bezahlt dafür maximal 150 Franken. Fahren beispielsweise am Wochenende noch Nachtzüge und -busse, dann gilt dies in den Augen der SBB als fahrplanmässiger Anschluss. Bis zu einer Stunde Wartezeit in der Nacht auf einem Bahnhof erachtet die SBB als zumutbar.Bei grösseren Verspätungen bei internationalen Verbindungen haben Zugspassagiere auch Anrecht auf eine Entschädigung. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof der Reise werden 25 Prozent des Fahrpreises rückerstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent. Diese Entschädigung muss man mit einem speziellen Formular beantragen, welches teilweise bereits in den verspäteten Zügen verteilt wird oder sonst bei den Bahnunternehmen erhältlich ist.Hat man die Entschädigung nicht sofort beantragt, bzw. das Taxi oder das Hotel selber bezahlt, können gestrandete Bahnreisende die Rückerstattung auch nachträglich noch beantragen. Voraussetzung dafür ist laut der SBB, dass die Betroffenen die Originalquittungen und -billette als Beweismaterial vorweisen können.

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