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Die Prämien steigen konstant, die Verbilligungen deshalb auch.
Keystone
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Anspruch auf Prämienverbillung

Krankenkassen-Prämien gehen ins Geld. Gerade im Alter, wenn die Einkommensquellen beschränkt sind, drücken hohe Rechnungen besonders aufs Portemonnaie. Es gilt zu prüfen, ob man möglicherweise in den Genuss einer Prämienverbilligung durch den Kanton kommt.

Im Gespräch mit Pia Kaeser erklärt Silvia Schütz, für wen eine Prämienverbilligung in Frage kommt. Sie ist Pressesprecherin der Santé Suisse, der Vereinigung der Krankenkassen.

Ist das Einkommen tief und das Vermögen klein genug, hat man Anspruch auf eine Verbilligung der Prämien. Ausschlaggebend dafür ist die Steuererklärung. Das Gesundheitswesen ist kantonal geregelt, jeder Kanton entscheidet ob oder in welcher Höhe er eine Prämienverbilligung anbietet.

Wer herausfinden will, ob er Anspruch auf eine Prämienverbilligung hat, kann sich beim zuständigen Kanton darüber informieren. Es gibt auch Kantonen, die aufgrund der eingereichten Steuererklärung den Steuerzahler automatisch darüber informieren, sollte ihm eine Prämienverbilligung zustehen.

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