Im Gespräch mit Pia Kaeser erklärt Silvia Schütz, für wen eine Prämienverbilligung in Frage kommt. Sie ist Pressesprecherin der Santé Suisse, der Vereinigung der Krankenkassen.
Ist das Einkommen tief und das Vermögen klein genug, hat man Anspruch auf eine Verbilligung der Prämien. Ausschlaggebend dafür ist die Steuererklärung. Das Gesundheitswesen ist kantonal geregelt, jeder Kanton entscheidet ob oder in welcher Höhe er eine Prämienverbilligung anbietet.
Wer herausfinden will, ob er Anspruch auf eine Prämienverbilligung hat, kann sich beim zuständigen Kanton darüber informieren. Es gibt auch Kantonen, die aufgrund der eingereichten Steuererklärung den Steuerzahler automatisch darüber informieren, sollte ihm eine Prämienverbilligung zustehen.