Solothurner Staatsanwaltschaft liefert erneut negative Schlagzeilen
Die Staatsanwaltschaft will den Fall eines brutalen „Schlafzimmer-Räubers aus den 1990er Jahren wegen Verjährung ad Acta legen.Recherchen zeigen jedoch, die Arbeit der Justizbehörden lief nicht immer optimal. Der Oberstaatsanwalt räumt Fehler ein.
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