Das Urteil gegen Harald Naegeli wird 1981 gesprochen. Daraufhin flieht der Künstler aus der Schweiz und findet Unterschlupf bei Freunden in Deutschland. Er wird international zur Fahndung ausgeschrieben. Als er in die Heimat seiner skandinavischen Mutter reist, wird Naegeli an der Grenze zu Dänemark gefasst. Er muss seine Strafe antreten. Auch Protestnoten des früheren deutschen Bundeskanzlers Willy Brandt und dem Künstler Joseph Beuys können Harald Naegeli nicht vor dem Gefängnis bewahren.
Auch in der Schweiz hat Harald Naegeli viele Sympathisanten. Am 27. Juni 1984 lädt der Zürcher Architekt Werner Müller die Medien zu einer Aktion zugunsten des verkannten Künstlers ein.
Der Sprayer von Zürich
Er ist als Sprayer von Zürich weltweit bekannt: Harald Oskar Naegeli. Ende der 1970-er Jahre versieht er über 900 Zürcher Hausfassaden mit Strichmännchen. Trotz grosser Proteste vieler bekannter Künstler und Politiker, wird Naegeli für diese illegale Aktion mit Gefängnis bestraft.
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