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Die Ansprüche von Asbest-Opfern auf Schadenersatz und Wiedergutmachung sind nicht verjährt: Der Europäische Gerichtshof in Strassburg hat den Hinterbliebenen eines Schweizer Asbest-Opfers eine Genugtuung zugesprochen - und deutliche Kritik am Schweizer Umgang mit Verjährungsfristen geübt.
Vor fünf Jahren wurde die Frau eines Tankstellenbesitzers von einer unbekannten Person mit einem Küchenmesser erstochen. Die Polizei tappt im Fall des «Tankstellenmords» von Zürich noch immer im Dunkeln. Nun bietet der Mann der getöteten Frau 100'000 Franken aus seinem privaten Vermögen für Hinweise, die zur Täterschaft führen.