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Wohin mit dem Schnee? Nicht vor einen Hydrant!
Keystone
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Schneeräumung: Wir sagen, wer schaufeln muss

Kaum fällt der erste Schnee gibt es für Haus- und Grundeigentümer reichlich zu tun. Der Hauseingang, die Zufahrt zur Garage, Parkplätze und Trottoir müssen vom Schnee befreit werden.

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Es ist aber nicht immer nur die Pflicht des Vermieters den Schnee zu räumen, sagt Thomas Oberle, Jurist vom Hauseigentümerverband Zürich.

Die meistgestellten Fragen

Ist der Hauseigentümer immer verantwortlich den Schnee zu räumen?

Grundsätzlich ist der Eigentümer verantwortlich. Ein Mieter ist nur dann zuständig, wenn es explizit im Mietvertrag geregelt ist. Jedoch sind Mieter, die ein Einfamilienhaus gemietet haben automatisch zuständig.

Wer muss den Parkplatz vom Schnee befreien?

Streng genommen ist es der Mieter. Der Hauswart ist aber trotzdem verantwortlich, dass die Ausfahrt der Garage oder die freistehenden Parkplätze vom Schnee befreit werden.

Wer haftet wenn jemand vor dem Haus auf dem Trottoir aus ruscht?

Es haftet der Grundeigentümer, auch wenn er den Auftrag an den Hauswart weiter delegiert hat.

Darf man überall Streusalz verwenden?

In der Nähe von Bäumen und Sträuchern sollte man kein Streusalz verwenden. Trotzdem geht die Sicherheit der Menschen vor. Wenn es ein gefährlicher Ort ist, muss gestreut werden, auch wenn es Pflanzen hat.

Reicht ein Warnschild das es Schnee auf dem Dach hat?

Nein. Der Eigentümer ist verpflichtet, den Schnee und allfällige Eiszapfen beim Eingangsbereich zu entfernen. Oder er sollte Massnahmen treffen, damit die Sicherheit gewährleistet ist. Beispielsweise eine Abschrankung montieren.

Wohin schaufelt man den Schnee?

Grundsätzlich kann der Schneehaufen am Strassenrand platziert werden. Jedoch nicht vor dem Hydrant, beim Zebrastreifen, einer Bushaltestelle oder einer Ausfahrt.

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