Zum Inhalt springen

Header

Audio
Ein Anwalt kann teuer zu stehen kommen.
COLOURBOX
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 33 Sekunden.
Inhalt

Anwaltskosten trotz Unschuld?

Es klingt wie ein schlechter Krimi: Wegen einer angeblichen Sachbeschädigung an einer Baumschule führen fünf Polizisten frühmorgens eine Hausdurchsuchung mit anschliessender Festnahme durch. Der Vorwurf löst sich später in Luft auf, aber der Beschuldigte sitzt nun auf happigen, Anwaltskosten.

Download

Beobachter-Experte Daniel Leiser sagt, wie der Betroffene sich wehren kann.

Die 3 wichtigsten Punkte zum Thema

1. Verlangen Sie bereits vor der Einvernahme, dass Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt dabei sein kann. Allerdings sollten Sie dafür besorgt sein, dass Ihre Verteidigung Zeit für Sie hat, denn die Strafprozessordnung (StPO) verleiht ihr ausdrücklich keinen Anspruch auf Verschiebung der Einvernahme.

2. Vergewissern Sie sich, weshalb Sie zur Einvernahme vorgeladen sind. Verweigern Sie Ihre Aussage so lange, bis die Beamten Ihnen sagen, was Ihnen zur Last gelegt wird. Bestehen Sie darauf, dass Ihnen angebliche Beweismittel gezeigt werden (Zeugenaussagen, Gutachten, Urkunden etc.), bevor Sie dazu Stellung nehmen.

3. Wollen Sie (noch) nicht aussagen, geben Sie das klar und deutlich zum Ausdruck: "Ich sage nichts." Und bleiben Sie dabei – selbst wenn die Beamten nachhaken und Ihnen Nachteile in Aussicht stellen. Denken Sie daran: Schon Gespräche über scheinbare Belanglosigkeiten widersprechen der Aussageverweigerung. Stellungnahmen wie "ich kann mich nicht mehr erinnern" oder Erklärungen, warum Sie nicht aussagen, sind bereits Aussagen, die gegen Sie verwendet werden können. Lügen Sie nicht; früher oder später verheddern Sie sich in Widersprüchen.

Mehr von «Ein Fall für SRF 3»

Nach links scrollen Nach rechts scrollen