Schwyzer Kantonsgericht hebt Freispruch auf
Das Kantonsgericht Schwyz hat den ehemaligen Leiter des Sportamts der ungetreuen Amtsführung schuldig gesprochen. Und zwar, weil er sich pflichtwidrig 1.8 Millionen Franken auf ein Konto überweisen liess, über welches nur er verfügungsberechtigt war. Zuvor hatte ihn das Strafgericht freigesprochen.
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