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Kinderbetreuung: Was müssen Grosseltern und Nachbarn wissen?
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Kinderbetreuung: Was müssen Grosseltern und Nachbarn wissen?

Welche Rechte und Pflichten bei einer Fremdbetreuung gelten und was zu beachten ist, sagt Beobachter-Expertin Alexandra Gavriilidis.

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Wer in einer Gemeinde ohne schulergänzende Kinderbetreuung wohnt, ist froh, wenn die Nachbarin oder die Grosseltern die Kinder regelmässig betreuen können.

Art. 316 ZGB in Verbindung mit Art. 12 Pflegekinder-Verordnung (PAVO), ergänzend kantonale Gesetze zur Tagespflege respektive zum Pflegkinderwesen:

Art. 12 PAVO:

1 Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der Behörde melden.

2 Die Aufsicht der Behörde richtet sich sinngemäss nach den Bestimmungen über die Familienpflege (Art. 5 und 10).

3 Die Behörde untersagt den Tagespflegeeltern - unter Anzeige an den gesetzlichen Vertreter - die weitere Aufnahme von Kindern, wenn andere Massnahmen zur Behebung von Mängeln oder Schwierigkeiten erfolglos geblieben sind oder von vornherein ungenügend erscheinen

Links zum Thema:

Tageseltern-Muster-Vertrag

Steuerbarkeit von Einkünften aus Kinderbetreuung: Ausführliches Merkblatt des Kantons Aargau. Die Steuerpraxis der übrigen Kantone ist bei dem jeweiligen Steueramt zu erfragen.

Tagesmutter und Sozialversicherungen: Mehr Infos findet ihr unter der Rubrik AHV/Beiträge/Beträge der Selbständigerwerbenden.

Adressen der Kantonalen Ausgleichskassen.

Verband Kinderbetreuung Schweiz

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