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Krankenkasse kündigen – (k)ein Kinderspiel

Die Krankenkassen-Kündigung muss jeweils spätestens am 30. November bei der Kasse sein. Tönt einfach, ist es aber nicht (immer). Wenn eingeschrieben gekündigt wird, und die Versicherung hat am Stichtag «nur» den Abholzettel im Postfach, kann es zum Konflikt kommen.

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