Stimmvolk entscheidet über Einbürgerungsräte
Das neue Bürgerrechtsgesetz ist nötig, weil ein Bundesgerichtsentscheid verlangt, dass abgelehnte Bürgerrechtsgesuche begründet werden müssen. Eine Revision des Gesetzes ist schon zwei Mal gescheitert, seit 2003 bürgert der Kanton darum per Dringlichkeitsrecht ein. Nun kommt ein neuer Vorschlag vors Volk. Die Fakten - und was die Parteien dazu sagen.
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